Rathaus
Digitale Anwendungen
Um Ihnen den Kontakt mit der Verwaltung zu vereinfachen stellen wir Ihnen digitale Anwendungen bereit. Sie können für viele Vorgänge Online Formulare ausfüllen und bei gebührenpflichtigen Anträgen direkt bezahlen. Sie möchten Ihr Anliegen persönlich besprechen, nutzen Sie gerne die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren und sparen Sie sich die Wartezeit. Unkompliziert einen Veranstaltungsraum für z.B. Firmen und Familienfeiern oder einen Platz in der Sporthalle für den Verein reservieren, ist unter Location buchen möglich. Informationen aus der Stadtpolitik finden Sie im Amtsblatt- und im Ratsinformationssystem. Über die Prenzlau App bleiben Sie über aktuelle Ereignisse Informiert und haben alle Adressen und Veranstaltungstermine der Stadt Prenzlau griffbereit.
Schnellinformationen
Bankverbindung
Sparkasse Uckermark
IBAN: DE 96 1705 6060 3424 000093
BIC: WELADED1UMP
Gläubiger-ID: DE43PZL00000125586
Öffnungszeiten
Fachämter inkl. Standesamt
| Mo: | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Di: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
| Mi: | geschlossen |
| Do: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr |
| Fr: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Empfang, Meldewesen und Stadtkasse
| Mo: | 08:00 - 12:30 Uhr |
| Di: | 08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr |
| Mi: | geschlossen |
| Do: | 08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr |
| Fr: | 08:00 - 12:30 Uhr |
Friedhofsverwaltung
| Mo: | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Di: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
| Mi: | geschlossen |
| Do: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr |
| Fr: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Lageplan
Finanzen
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Der kommunale Haushalt der Stadt Prenzlau
Gemäß § 65 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan erlassen. Die Haushaltssatzung ist die Zusammenfassung des Haushaltsplans ... Mehr: Der kommunale Haushalt der Stadt Prenzlau
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Informationen für Auftragnehmer zur Nutzung der Onlinezugangsgesetz-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) in der Stadt Prenzlau
Rechtliche Verpflichtung zur Annahme von E-Rechnungen Die Stadt Prenzlau ist bei Erfüllung öffentlicher Aufträge als öffentlicher Auftraggeber gemäß § 1 Abs. 2 BbgERechV ab dem 1. April 2020 verpflichtet, den Empfang und ... Mehr: Informationen für Auftragnehmer zur Nutzung der Onlinezugangsgesetz-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) in der Stadt Prenzlau